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Welche soll ich wählen?
Laut französischer Gesetzgebung und den entsprechenden Verordnungen müssen Swimmingpoolbesitzer spätestens mit Ende der Bauarbeiten ein Standard-Sicherheitssystem einrichten.
Dieses Gesetz gilt für vollständig (oder halb) eingegrabene, offene (d.h. Freiluft) Swimmingpools in privater Hand zur individuellen oder kollektiven Nutzung. In Frankreich müssen hierfür die Gesetzesauflagen 2003-9 vom 31. Januar 2003, sowie die Verordnungen Nr. 2003 - 1389 vom 31/12/03 und Nr. 2004 - 499 vom 07/06/04 erfüllt werden.
Es gibt vier Möglichkeiten, einen Pool abzusichern:
- Die Sicherheitsabsperrung für Swimmingpools (Norm NF P 90 306)
- Das Alarmsystem (Norm NF P 90 307) am Beckenrand und/oder unter Wasser
- Die Sicherheitsabdeckplane für Pools (Norm NF P 90 308) (automatische Rollabdeckung, Stangenabdeckung, Abdeckplane oder Netz über den Beckenrandsteinen usw.) Diese Abdeckung darf nicht mit der schwimmenden und losen Abdeckung verwechselt werden.
- Die überdachung (Norm NF P 90 309)
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