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Welche administrativen Formalitäten gibt es?

Der Bau eines eingelassenen Pools erfordert bestimmte obligatorische administrative Formalitäten. Diese Verpflichtungen hängen von der Größe des Beckens und seiner Ausstattung ab. Für ein Pool mit einer Fläche von weniger als 10 m² ist keine Genehmigung erforderlich (außer in geschützten oder klassifizierten Gebieten). Bei einer Fläche zwischen 10 m² und 100 m² erfordert ein nicht überdachter eingelassener Pool mit einer über dem Boden liegenden Höhe von weniger als 1,80 m eine Baugenehmigung. Für eine Fläche über 100 m² ist eine Baugenehmigung erforderlich. Das entsprechende Cerfa-Formular ist online verfügbar oder kann direkt bei Ihrer örtlichen Stadtverwaltung angefordert werden. Es ist zwingend erforderlich, den Antrag per Einschreiben zu senden. Die Bearbeitungszeit beträgt etwa 3 Monate.

 

Für teilweise eingelassene Pools ist ab einer Fläche von 10 m² ohne Überdachung eine Baugenehmigung erforderlich. Modelle mit Abdeckungen, die auf einem bereits bebauten Grundstück errichtet werden, müssen unabhängig von der Größe eine Baugenehmigung beantragen. Eine Baugenehmigung ist ab einer Fläche von 20 m² mit Überdachung oder 100 m² ohne Überdachung erforderlich.

 

Wenn Sie einen bestehenden Pool mit einer Abdeckung ergänzen möchten, ist ab einer Höhe von 1,80 m eine Genehmigung erforderlich. Schließlich ist zu beachten, dass keine administrativen Formalitäten für den Bau eines Innenpools in einem bestehenden Gebäude erforderlich sind.

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