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Welche Sicherheitsmaßnahmen müssen für einen Pool ergriffen werden?

Das Baugesetz und das Wohnungsbaugesetz schreiben vor, dass private eingegrabene Pools mindestens eine der folgenden vier genormten Sicherheitseinrichtungen aufweisen müssen:

Ein Sicherheitszaun gemäß Norm NF P90-306. Dieser Zaun muss mindestens 1,10 Meter hoch sein und zwei Auflagepunkte haben. Ein Tor mit doppelter manueller Verriegelung, das eine Öffnung durch ein Kind verhindert, ist ebenfalls vorgeschrieben. Der Zaun muss mindestens 1 Meter hinter dem Poolrand platziert werden, um im Notfall den Zugang für Rettungskräfte zu erleichtern.

Ein Alarm gemäß Norm NF P90-307. Dies kann ein Unterwasseralarm sein, der bei ungewöhnlicher Anwesenheit eines Körpers im Wasser einen Alarm auslöst. Eine umgrenzende Alarmvorrichtung, die einen bestimmten Bereich durch Begrenzungspfosten überwacht, ist eine weitere Option.

Eine Abdeckung gemäß Norm NF P90-308 (flexibel oder starr).

Ein Unterstand gemäß Norm NF P90-309.

Diese obligatorischen Sicherheitsmaßnahmen für Ihren Pool zielen darauf ab, das Risiko von Ertrinken, insbesondere bei kleinen Kindern, zu reduzieren. Dennoch bleibt auch bei guter Ausstattung stets Wachsamkeit geboten, und Kinder sollten niemals unbeaufsichtigt baden. Beachten Sie außerdem, dass Verstöße gegen diese gesetzliche Sicherheitsverpflichtung zu strafrechtlichen Sanktionen und einer Geldstrafe von 45.000 € führen können.

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